nebst einer Hirnerschütterung mehrere Brüche der Gesichtsknochen (Nasenbein, Kieferhöhlenwand, Orbita), eine Verletzung an der Augenbraue links und eine Störung des Sehnervs links erlitten hat. Es ist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung ausgeschlossen, dass C._____ diese Verletzungen bei einem Sturz als Folge eines blossen «Schubses» erlitten hat (vgl. Ord.