4.1. Schwere Körperverletzung (Anklageziffer 3) 4.1. Gemäss Anklage ist es am 1. Dezember 2011 in R._____ zwischen dem Beschuldigten und C._____ zu einer Auseinandersetzung gekommen, da letzterer seine Schulden nicht pünktlich bezahlt habe. Der Beschuldigte habe C._____ mehrfach ins Gesicht geschlagen, sodass dieser zu Boden gefallen und kurze Zeit bewusstlos gewesen sei. Durch die Schläge habe C._____ diverse Frakturen im Gesichtsbereich erlitten und auf dem linken Auge sei er fast erblindet, d.h. die Sehkraft betrage noch 10% (Anklageziffer 3). Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freizusprechen.