Die Handlungsfreiheit von L._____ war aufgrund der aufgebauten Drucksituation beschränkt, womit der Tatbestand der Nötigung vorliegend erfüllt ist. 3.4.5. Nach dem Gesagten erweist sich die Berufung des Beschuldigten in Bezug auf den Vorwurf der (versuchten) Nötigung zum Nachteil von C._____, H._____, I._____ und L._____ als unbegründet. - 33 -