__ – übertragen habe. Der Beschuldigte habe ihm klar gemacht, dass sie beide dafür haften würden und sie beide dafür besorgt sein müssten, dass das Geld wieder zurückgegeben werden könne (Ord. 38 act. 13616 f.). Aus den TK-Protokollen ergibt sich aber auch, dass dieser Druck seitens des Beschuldigten nur gespielt war. «[…]» wurde vom Beschuldigten gebeten, L._____ Angst einzujagen. L._____ hatte offensichtlich nicht mit dieser Möglichkeit gerechnet, da es ihm auf Vorhalt dieses Instruktionsgesprächs die «Sprache verschlagen» hat (Ord. 38 act. 13637 und 13672 ff.). Dem Beschuldigten ist es somit offenbar gelungen, eine Drohkulisse aufzubauen.