Gleichzeitig erklärte er jedoch auch, dass er beim zweiten Treffen die Schuldanerkennung über Fr. 24'000.00 unterschrieben habe, da er eine gewisse Angst vor der Statur des Beschuldigten und dessen Bruder (beide angeblich 2 Meter gross und breite Schultern) gehabt habe. Er hätte auch unterschrieben, wenn sie gesagt hätten, er müsse eine Million bezahlen (Ord. 35 act. 12537). I._____ ist davon ausgegangen, dass seine Schuld beglichen sei, da er bereits insgesamt Fr. 23'600.00 für ein Darlehen von Fr. 10'000.00 bezahlt habe. Es ist deshalb ohne weiteres davon auszugehen, dass er die Schuldanerkennung über Fr. 24'000.00 nicht freiwillig unterschrieben hat. Aus den Schilderungen von I._