Er habe die Mitteilung ernst genommen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 12). Diese Drohungen hätten Mitte 2012 aufgehört, da er sich eine neue Telefonnummer genommen habe. Dass die vom Beschuldigten geäusserten Worte H._____ soweit brachten, dass er sich eine neue Telefonnummer zulegte, legt den Schluss nahe, dass es massive und intensive Drohungen gewesen sind. Da gemäss Aussagen von H._____ die Drohungen bis Mitte 2012 andauerten, er aber Januar oder Februar 2012 das letzte Mal Zinsen bezahlt habe (Ord. 34 act. 11323) liegt teilweise nur eine versuchte Nötigung vor.