3.4. 3.4.1. C._____ hat bereits am 6. Dezember 2011 nach dem Vorfall in R._____ ausgesagt, dass es vor dem tätlichen Angriff zu verbalen Drohungen durch den Beschuldigten gekommen sei. Dabei sei er (C._____) mit dem Tod bedroht worden (Ord. 42 act. 15417). Seit ca. Sommer 2010 gehe es so mit den Drohungen per Telefon, SMS oder auch persönlich (Ord. 42 act. 15426). Anlässlich der Einvernahme vom 17. Juli 2014 wiederholte C._____, dass er per Telefon und SMS vom Beschuldigten vor dem Vorfall in R._____ bedroht worden sei, wenn er nicht habe zahlen können. Der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass er ihn kaputt mache, ihn umbringe.