Der Beschuldigte sei manchmal etwas nervös gewesen. Er habe das Geld von einem Kollegen erhalten und habe Druck gehabt, da er es hätte zurückzahlen müssen (Ord. 36 act. 12754 ff.). Erstellt ist auch, dass im Zusammenhang mit Geldrückzahlungen die Rede von Gewalt im Kosovo war (Ord. 36 act. 12770: «du weisst sie haben in Kosovo die letzte Woche einen umgebracht. Der Beschuldigte bittet BP._____ nicht Falsches zu machen und am Dienstag das Geld zu bringen») und der Beschuldigte BP._____ Geschichten über die offenbar gefährlichen […] erzählt hat (Ord.