auch keine Nötigung erstellen, da es legitim wäre, den Schuldner am abgemachten Zahlungsdatum an die Rückzahlung zu erinnern und ihn anzuhalten, die Abmachung einzuhalten. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz kann auch die Verknüpfung des Nötigungsmittels (den Vater über das Darlehen informieren) mit dem Nötigungszweck (Bewirken der Darlehensrückzahlung) nicht als widerrechtlich angesehen werden (vorinstanzliches Urteil, E. 6.2.2.6). Offenbar kannte der Beschuldigte den Vater von J._____ sehr gut (vgl. Ord. 36 act. 13068). Zudem ist der hohe Stellenwert der Familie und des Familienoberhaupts in der Kultur des Beschuldigten und von J._____ zu berücksichtigen.