3. Mehrfache, z.T. versuchte Nötigung (Anklageziffer 2) 3.1. Dem Beschuldigten wurde mit Anklage vorgeworfen, sich im Zusammenhang mit der Vergabe von Darlehen bzw. Einforderung von Zinsen oder Rückzahlungen wegen Nötigung oder versuchter Nötigung zum Nachteil von C._____, H._____, I._____, J._____, AA._____, L._____ und BP._____ strafbar gemacht zu haben. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten der mehrfachen, zum Teil versuchten Nötigung schuldig gesprochen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vom Vorwurf der (versuchten) Nötigung vollumfänglich freizusprechen.