_: Fr. 10'000.00), was ihm monatlich einen Zins von Fr. 9'450.00 einbrachte. Selbst wenn zugunsten des Beschuldigten davon ausgegangen wird, dass er lediglich 3% selber behalten konnte (siehe dazu oben, E. 2.6), so stellen auch monatliche Einkünfte von Fr. 1'890.00 einen namhaften Beitrag an seine Lebenshaltungskosten dar. Diese Zinsen wurden gemäss den glaubhaften Aussagen sodann auch dauerhaft bezahlt (C._____: von September 2009 bis Dezember 2011; H._____: 2009 bis Frühjahr 2012; I._____: Mai 2009 bis Mai 2010). Für das Jahr 2012 ist erstellt, dass der Beschuldigte L._____ ein Darlehen über insgesamt Fr. 50'000.00 zu einem monatlichen Zins von 10% gab, also Fr. 5'000.00 pro Monat.