Der Beschuldigte hat über mehrere Jahre hinweg an verschiedene Personen in Zwangslagen (meist Landsleute) Darlehen zu einem Wucherzins vergeben. Dabei hat er, insbesondere für die Eintreibung der ausstehenden Zinsen, viel Zeit investiert. Der Beschuldigte hatte im Jahr 2009 ausstehende Darlehensbeträge von Fr. 63'000.00 (C._____: Fr. 38'000.00; H._____: Fr. 15'000.00; I._____: Fr. 10'000.00), was ihm monatlich einen Zins von Fr. 9'450.00 einbrachte.