2.15. Wucher z.N. von L._____ (Anklageziffer 1.15) Betreffend Anklageziffer 1.15 wird von L._____ ausgeführt, dass er im Jahr 2010 ein Darlehen von […] (AJ._____) für ca. Fr. 25'000.00 bis Fr. 35'000.00 aufgenommen habe, für welches er keinen Zins bezahlt habe, da er es nicht gekonnt habe. Es sei jedoch 15% im Monat abgemacht gewesen (Ord. 38 act. 13629). Später sei die Schuld auf Fr. 70'000.00 angestiegen. Dann habe er den Beschuldigten kennengelernt, welche seine Schuld von AJ._____ übernommen habe (Ord. 38 act. 13615 f.; vgl. auch Protokoll Berufungsverhandlung, S. 37). AJ._____ hingegen gab zu Protokoll, dass er vom Beschuldigten Fr. 70'000.00 für L._____ erhalten habe.