Der Beschuldigte bestätigte, dass es zu einem Streit mit BM._____ gekommen sei. Hingegen streitet er ab, etwas mit diesem Darlehen zu tun zu haben. Es sei nicht einmal das Geld von B._____ gewesen. Dieser habe ihm gesagt, dass es das Geld von BN._____ gewesen sei (Ord. 28 act. 10091). B._____ bestätigte ebenfalls den Vorfall mit dem Onkel von K._____, es sei jedoch eine Verwechslung vorgelegen, er habe nie mit K._____ zu tun gehabt (Ord. 30 act. 10246; GA act. 90).