Dann habe er Zahlungsschwierigkeiten bekommen und habe darüber mit B._____, BG._____, einem […] sowie einem […] diskutiert. Bis zum Zeitpunkt, als es zu einem Streit in QR._____ zwischen BM._____ (seinem Onkel) und dem Beschuldigten gekommen sei, habe er insgesamt Fr. 72'000.00 bezahlt und nach dem Streit sei BG._____ zu ihm gekommen und habe ihm gesagt, dass er nun schuldlos sei bzw. die Fr. 12'000.00 (die Differenz von Fr. 60'000.00) als Zinszahlungen reichen würden (Ord. 37 act. 13472 f.). BM._____ habe sinngemäss die Aussage gemacht, dass er sich für seinen Neffen habe einsetzen wollen und mit BG._____ habe - 24 -