Aufgrund verspäteter Zahlung wurde sodann eine Strafzahlung von Fr. 500.00 fällig (Ord. 36 act. 13122). AN._____ widersprach jedoch vehement und erklärte, dass nur Fr. 8'000.00 übernommen worden seien und abgemacht worden sei, dieses Geld so schnell wie möglich zurückzuzahlen (Ord. 35 act. 13121). Es ist daher auch nicht gänzlich auszuschliessen, dass sich diese erwähnten Fr. 1'500.00 auf Rückzahlungsraten bezogen haben. Darauf deuten auch die Formulierungen des Beschuldigten: Er wies J._____ im Gespräch vom 28. Juni 2013 (21:51:59 Uhr, Ord. 36 act. 13110) darauf hin, dass er «es an diesem Datum wieder brauche» und im SMS vom 28. Juni 2013 (23:54:58 Uhr, Ord.