Aus den TK-Protokollen geht einerseits hervor, dass J._____ mit dem Beschuldigten Kontakt aufgenommen hat, um sich am 28. Mai 2013 auf dem Parkplatz von «…» (B._____) zu treffen (Ord. 36 act. 13101 ff.). Damit ist anzunehmen, dass das von AN._____ beschriebene Treffen tatsächlich so stattgefunden hat. Das Telefongespräch vom 29. Juni 2013 zwischen J._____ und dem Beschuldigten legt zudem nahe, dass eine monatliche Zinszahlung von Fr. 1'500.00 (bei einem Darlehen von Fr. 10'000.00 und 15% Monatszins) abgemacht worden ist. Aufgrund verspäteter Zahlung wurde sodann eine Strafzahlung von Fr. 500.00 fällig (Ord.