Es sei jedoch kein monatlicher Zins abgemacht worden. Er selber habe nur einen Darlehensvertrag mit seinem Chef für seine Hochzeit abgeschlossen, er habe Rechnungen für die Steuern und den Familiennachzug bezahlen müssen (Ord. 36 act. 13065 ff. und 13084). Der Beschuldigte bestreitet hingegen, J._____ je Geld gegeben zu haben. Er habe lediglich AN._____ Fr. 8'000.00 für sein Hochzeitsfest gegeben. Inzwischen habe er fast alles zurückbezahlt (Ord. 28 act. 10088 und Ord. 29 act. 10702.7 f.).