2.13. Wucher z.N. von J._____ (Anklageziffer 1.12) J._____ wurde nie einvernommen, lediglich sein Bruder AN._____. AN._____ gab nach anfänglichem Zögern zu Protokoll, dass J._____ dringend eine Busse habe bezahlen müssen, er ansonsten ausgewiesen werde. Sie hätten sich zusammen mit dem Beschuldigten am 28. Mai 2013 auf dem Parkplatz der Bar von «…» (B._____) getroffen. Der Beschuldigte habe seinem Bruder Fr. 8'000.00 gegeben und ihn darauf hingewiesen, dass er das Geld so schnell als möglich wieder zurückzahlen müsse. Es sei jedoch kein monatlicher Zins abgemacht worden.