I._____ führte zwar aus, dass er nach dem Gespräch der Meinung gewesen sei, dass er diese Fr. 24'000.00 nicht zurückzahlen müsse, da er insgesamt Fr. 23'600.00 bezahlt habe und B._____ habe an dem Treffen den Zettel mit den ausgeschriebenen Zahlungen zerknittert und in den Aschenbecher getan, was er dahingehend interpretiert habe, dass er seine Schuld bezahlt habe. Es habe sich sodann jedoch bei einem weiteren Treffen (ca. im Februar oder März 2013) herausgestellt, dass er dies doch zahlen müsse, jedoch ohne Zinsen. Zwei Raten habe er bezahlt und dann habe er seine Stelle verloren und nicht mehr bezahlen können. Darauf seien noch einige SMS vom Beschuldigten gekommen (Ord.