I._____ führte sodann weiter aus, dass er irgendwann aufgehört habe, zu zahlen, worauf er vom Beschuldigten und seinem Bruder angerufen worden sei. In einer Kontaktbar in QR._____ hätten sie sich zur Aussprache getroffen. Der Beschuldigte habe ihm dabei vorgerechnet, dass er noch eine Schuld von Fr. 24'000.00 habe und darüber hätten sie sodann einen Vertrag abgeschlossen, welcher auch von «[…]» (B._____) unterzeichnet - 21 - worden sei (Ord. 35 act. 12536 f.). Diese Zahlen korrespondieren mit den in den Listen unter dem Namen «[…]» vermerkten (Liste 1 Nr. 8, Ord. 6 act. 1813; Liste 2 Nr. 8, Ord. 6 act. 1829, Liste 3 Nr. 6, Ord. 6 act. 1885).