2.12. Wucher z.N. von I._____ (Anklageziffer 1.10) I._____ äusserte sich dahingehend, dass er vom Beschuldigten ungefähr im Frühjahr 2008 ein Darlehen von insgesamt Fr. 10'000.00 (je eine Tranche à Fr. 6'000.00 und Fr. 4'000.00) erhalten habe. Dies wird auch vom Beschuldigten anerkannt (Ord. 28 act. 10084). I._____ führte sodann weiter aus, dass bei Übergabe des Geldes die Rede von 15% Zins gewesen sei und die erste Zinsrate sei bereits abgezogen worden, wobei er zuerst gedacht habe, dass sich dies auf ein ganzes Jahr beziehe und nicht auf einen Monat. Er habe dann erfahren, dass es pro Monat gewesen sei, da der Beschuldigte ihm gesagt habe, dass am 28. eine Rate fällig sei (Ord.