Er habe finanzielle Schwierigkeiten gehabt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 6 f.). Auf Nachfrage erklärte er sodann, dass er auch habe Krankenkassenprämien bezahlen müssen und heute noch Steuern von damals abbezahle (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 15 f.). Er gab an, dass ihm nichts Schlimmeres passiert wäre, wenn er das Geld vom Beschuldigten nicht erhalten hätte (Ord. 34 act. 12325). Anlässlich der Berufungsverhandlung interpretierte er diese Aussage so, dass es für ihn besser gewesen wäre, wenn er das Geld vom Beschuldigten nicht genommen hätte, denn dann hätte er nicht so viel Geld bezahlen müssen und wäre nicht bedroht worden (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 15).