12321 f. und 12324). BH._____ («[…]»), den er zufälligerweise in Y._____ getroffen habe, habe er um die Nummer des Beschuldigten gebeten (Ord. 34 act. 12320). Dies wird so auch von BH._____ bestätigt (Ord. 30 act. 10692). Anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigte H._____, vom Beschuldigten ein Darlehen in zwei Tranchen à Fr. 10'000.00 und Fr. 5'000.00 erhalten zu haben, wobei er für die ersten Fr. 10'000.00 nur Fr. 8'500.00 ausbezahlt erhalten habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4 ff.). Er habe monatlich Zinsen bezahlen müssen. Mit der Zeit habe er - 19 -