__ den Beschuldigten explizit drauf hinweist, dass er das Geld in den nächsten 10 Tagen benötige, er ansonsten das Lokal verliere (Ord. 33 act. 11959). Damit ist eine genügende Zwangslage ausgewiesen, welche zudem dem Beschuldigten offen kommuniziert worden ist (vgl. auch Protokoll Berufungsverhandlung, S. 69), womit auch erstellt ist, dass der Beschuldigte den Tatbestand des Wuchers auch in subjektiver Hinsicht erfüllt hat, da er im Wissen darum, dass G._____ zwingend Geld benötigte, diesem Geld zu einem Wucherzins vergab.