Beschuldigten einmal Fr. 10'000.00 und einmal Fr. 5'000.00 zu einem Zins von 15% erhalten habe: Einerseits ist ein «[…] bill» auf der Liste 3 unter Nr. 39 (Ord. 6 act. 1885) mit den Zahlen -02- und -15- vermerkt. Neben einem Darlehen von Fr. 15'000.00 machte G._____ auch geltend, den Zins immer am 2. des Monats bezahlt zu haben (Ord. 33 act. 11947), was somit den auf der Liste 3 vermerkten Zahlen entspricht. Dass jeweils der 2. eine Rolle spielte, lässt sich auch den TK-Protokollen entnehmen: Am 2. Mai 2013 führten der Beschuldigte und G._____ ein Gespräch, in welchem G._____ den Beschuldigten darauf hinweist, dass seine Tochter im Inselspital sei und er sie nicht alleine lassen könne.