lediglich um Rückzahlungen des Darlehens. Insgesamt lässt sich der in der Anklage umschriebene Sachverhalt nicht rechtsgenüglich erstellen, zumal auch das Vorliegen einer offenbaren Notlage von E._____ fraglich erscheint. Übereinstimmend gaben sowohl BE._____ wie auch E._____ an, dass dieses Geld für das Spiel Barbout aufgenommen worden sei (Ord. 32 act. 11487 und 11552).