Weiter führte der Beschuldigte aus, dass AB._____ vom Kosovo aus AJ._____ geholfen habe, welcher E._____ helfen sollte. E._____ habe sodann das Geld beim Spiel verloren und AB._____ habe ihn – den Beschuldigten – gebeten, nicht mehr als Fr. 100'000.00 entgegenzunehmen (Ord. 33 act. 10402.5). Einigkeit herrscht zudem darüber, dass es zu einem Treffen zwischen E._____, seinem Vater BE._____, AJ._____ und dem Beschuldigten kam, anlässlich dessen entschieden worden sei, dass E._____ die von Fr. 170'000.00 auf Fr. 100'000.00 reduzierte Schuld direkt an den Beschuldigten bezahlen sollte (gemäss Aussage des Beschuldigten im Auftrag von AB._____) bzw. AJ._____ entlastet worden sei (Ord.