fällt sodann auf, dass der Beschuldigte den Aussagen von D._____ folgte, und an der Berufungsverhandlung ein von ihm vergebenes Darlehen in der Höhe von Fr. 4'000.00 bestätigte (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 24), womit er sich ebenfalls zu seiner zuvor getätigten Aussage, ein Darlehen über Fr. 10'000.00 gegeben zu haben, in Widerspruch setzte.