Als Grund für das benötigte Darlehen erklärte D._____, dass er es als Überbrückung für Miete etc. für sein Restaurant benötigte, er habe hohe Rechnungen zu zahlen gehabt. Da er Betreibungen gehabt und mit seinem Geschäft «BD._____ GmbH» gerade Konkurs gemacht habe, hätte er von den Banken kein Geld erhalten (Ord. 32 act. 11248). Auch der Beschuldigte anerkennt, dass er D._____ einmal ein Darlehen über Fr. 10'000.00 gegeben habe. D._____ habe das Geld für eine Investition in ein Restaurant gebraucht, und er habe ihm geholfen.