Für diese 3 Monate sei ein Zins von 10% abgemacht worden (Ord. 35 act. 12408). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er dann abschwächend, dass er nie gesehen habe, dass D._____ Geld genommen habe und auch das mit dem Zins wisse er eigentlich nicht, aber er habe gehört, dass Leute aus X._____ Geld mit Zins ausleihen würden (GA act. 54 f. und 57). Das mit den 10% Zinsen habe er einfach gehört (GA act. 59). Auffallend ist, dass D._____ in seiner Einvernahme nie den Namen AF._____ erwähnte, sondern nur AH._____, der den Kontakt zum Beschuldigten hergestellt und ihn auch zur Geldübergabe begleitet habe (Ord. 32 act. 11245 f. und 11250), weiter wisse er nicht, was «dieser AF.