Sodann wird die Vermutung, dass es sich hierbei um Schuldnerlisten handelt durch die Aussagen der Ehefrau des Beschuldigten bestätigt: Aufgrund des Wegschaffens dieser Liste wurde die Ehefrau des Beschuldigten, AO._____, verhaftet (Ord. 6 act. 1824) und ein Vorverfahren wegen Verdachts der Begünstigung gegen sie eingeleitet. Bei der anschliessenden Einvernahme führte sie aus, dass der Beschuldigte schon seit einigen Jahren Geld vergebe, welcher ihm jeweils mit Zins habe zurückbezahlt werden müssen. Der Beschuldigte habe die Namen der Personen, welchen er Geld gegeben habe, auf zwei Zetteln aufgeschrieben (Ord. 41 act. 15011).