Auf den Listen (Ord. 6 act. 1813, 1829 und 1885) stehen hinter dem Namen «I._____» die Zahlen -28- und -24-. I._____ gab zu Protokoll, dass jeweils am 28. die Raten fällig geworden seien. Zunächst habe er eine Schuld von Fr. 10'000.00 beim Beschuldigten gehabt, er habe aber irgendwann nicht mehr bezahlen können. Es sei dann zu einer Aussprache mit dem Beschuldigten gekommen und da hätten sie einen Vertrag abgeschlossen, dass er – I._____ – beim Beschuldigten noch eine Schuld von Fr. 24'000.00 habe (Ord. 35 act. 12533 ff.). G._____ (wohnhaft in V._____) sagte aus, dass er vom Beschuldigten Fr. 15'000.00 erhalten habe und der Zins immer am 2. des Monats fällig geworden sei (Ord.