gegenüber dem Beschuldigten um einiges höher lag, als die von ihm aufgenommenen Darlehen, und dies nota bene, nachdem er bereits Rückzahlungen geleistet habe, machen seine Ausführungen, dass kein Zins geschuldet war, den Anschein, als wolle er den Beschuldigten nicht belasten, aus welchen Gründen auch immer.