Dem Beschuldigten musste die finanzielle Notlage von C._____ bewusst gewesen sein. Schon die Tatsache, dass sich jemand bereit erklärt, zu einem wucherischen monatlichen Zins von 10 bis 15% (im Gegensatz zu einem Darlehen bei der Bank zu einem Jahreszins von 11.9%, vgl. Ord. 28 act. 9730) ein Darlehen aufzunehmen, deutet stark darauf hin, dass der Darlehensnehmer keine anderen Möglichkeiten zur Geldaufnahme (bei einer Bank oder bei Verwandten) hat, aber dringend auf Geld angewiesen zu sein scheint.