Erstellt ist auch, dass C._____ das Geld für sein Geschäft brauchte, es ansonsten schneller Konkurs gegangen wäre (Ord. 31 act. 11184; GA act. 44; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 41 f.). Als blosse Schutzbehauptung erweist sich demgegenüber die Aussage des Beschuldigten, er habe C._____ das Geld für die Renovation seines eigenen Hauses gegeben (Ord. 29 act. 10402.4), zumal er anlässlich der Berufungsverhandlung sodann aussagte, dass C._____ um Geld für die Firma gebeten habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 57). Insbesondere wäre nicht nachvollziehbar, weshalb C.___