Nach dem Gesagten ist gestützt auf die glaubhaften tatnahen Aussagen von C._____ in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass er vom Beschuldigten einen Kredit von mindestens Fr. 38'000.00 in verschiedenen Tranchen erhalten (Ord. 42 act. 15416; Ord. 31 act. 11184; GA act. 44) und dafür monatlich Zinsen von 10% - 15% bezahlt hat. Ein monatlicher Zinssatz von 10% - 15% entspricht einem Jahreszins von 120% - 180%, was selbst unter Berücksichtigung eines erheblichen Verlustrisikos ein offenbares Missverhältnis im Sinne von Art. 157 StGB darstellt.