act. 44). Die Zinsen hätte er immer an einem fixen Tag bezahlen müssen (Ord. 31 act. 11187; GA act. 44 Rückseite), wobei bei verspäteter Zahlung eine «Strafe» von Fr. 1'000.00 bis Fr. 1'500.00 fällig geworden sei (Ord. 42 act. 15425; Ord. 31 act. 11187; GA act. 44 Rückseite). Einen ähnlichen Ablauf der Darlehensvergabe bzw. der Zinsenzahlung haben auch F._____, H._____, I._____, G._____ und L._____ (siehe dazu unten) geschildert. Alsdann wird genau dieses Vorgehen auch von AF._____, einer grundsätzlich unbeteiligten Drittperson, geschildert: «Der genommene Betrag kann erst nach 3 Monaten zur Rückzahlung fällig werden. In dieser Zeit muss monatlich 10% Zins gezahlt werden.