eine falsche Beschuldigung schliessen würden. Hinzu kommt, dass das von C._____ geschilderte Vorgehen des Beschuldigten von weiteren Geschädigten sehr ähnlich geschildert wurde: C._____ erklärte, für die erhaltenen Darlehen Zinsen von monatlich mindestens 15% bezahlt zu haben, welche sich schliesslich auf fast Fr. 200'000.00 bzw. Fr. 180'000.00 belaufen hätten (Ord. 42 act. 15416; Ord. 31 act. 11185 und 11187; GA -7-