2.6. Wucher z.N. von C._____ (Anklageziffer 1.2) Am 1. Dezember 2011 ist es in R._____ zu einem Vorfall gekommen, bei welchem sich C._____ diverse Frakturen zuzog (siehe dazu unten, E. 4.1). Im Anschluss daran stellte C._____ Strafantrag gegen den Beschuldigten. Bei der anschliessenden Befragung durch die Polizei am 6. Dezember 2011 gab er zu Protokoll, dass er vom Beschuldigten vor drei Jahren Fr. 38'000.00 ausgeliehen habe und seither regelmässig etwas habe zurückbezahlen müssen und sich seine Rückzahlungen bisher auf ca. Fr. 200'000.00 belaufen würden (Ord. 42 act. 15416). Der Beschuldigte bestätigte, dass er C._____ Fr. 20'000.00 für eine Renovation ausgeliehen habe (Ord.