2.4. In tatsächlicher Hinsicht wird vom Beschuldigten grundsätzlich anerkannt, C._____, D._____, G._____, I._____ und L._____ (zinslose) Darlehen gewährt zu haben resp. Geld bei seinem Schwager und AB._____ für sie organisiert zu haben (Untersuchungsakten Ordner [Ord.] 28 act. 11069, 10070, 10078, 10084 und 10092; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 24, 37, 57, 69 und 70). Er bestreitet jedoch, die weiteren in der Anklage beschriebenen Darlehen vergeben und generell, Zinsen für die gewährten Darlehen verlangt zu haben.