Auch wird die bei den einzelnen Geschädigten vorliegende Zwangslage ausreichend umschrieben. Mithin ist ohne Weiteres klar, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, Personen, die sich in einer prekären finanziellen Situation befunden haben, ausgenutzt bzw. ihnen Darlehen mit einem monatlichen Zins von 15% verschafft zu haben. Entsprechend konnte er sich auch gegen diesen Vorwurf verteidigen. Inwiefern sich der Beschuldigte bei einer detaillierten Auflistung der finanziellen Verhältnisse der Geschädigten anders oder besser hätte verteidigen können, ist nicht ersichtlich. Ob schliesslich eine finanzielle Notlage tatsächlich vorgelegen hat, ist eine Frage der Beweiswürdigung.