Die Anklage umschreibt das Vorgehen des Beschuldigten einleitend und nach Wiedergabe des Wortlautes von Art. 157 StGB damit, dass der Beschuldigte gewerbsmässig Darlehen an bereits überschuldete und nicht kreditwürdige Personen, welche in einer Notlage dringend Geld brauchten, mit monatlich zu bezahlenden Zinsen von in der Regel 15% verschafft habe. Sodann werden in 16 Anklagepunkten entsprechend den Vorgaben von Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO kurz, aber genau die dem Beschuldigten im Einzelnen vorgeworfenen Taten mit Beschreibung von Ort, Datum, Zeit, Art und Folgen der Tatausführung ausgeführt. Auch wird die bei den einzelnen Geschädigten vorliegende Zwangslage ausreichend umschrieben.