Sicherheitsleistung (Dispositivziffer 8.1) sowie die Kosten (Dispositivziffer 9). Im Übrigen ist das Urteil nicht angefochten worden und somit nicht zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO). Dies betrifft insbesondere die Freisprüche (Dispositivziffer 1), die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände (Dispositivziffer 7.2 und 7.3), den Entscheid über die beschlagnahmten Waffen (Dispositivziffer 7.6) sowie die Feststellung, dass die Ausweis- und Schriftensperre keinen Fortbestand mehr habe (Dispositivziffer 8.2).