1. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen die Schuldsprüche des gewerbsmässigen Wuchers, der mehrfachen, teilweise versuchten Nötigung, der schweren Körperverletzung, der Veruntreuung, des Raubs, des gewerbsmässigen Betrugs und des Erschleichens eines Ausweises (Dispositivziffer 2 Spiegelstrich 1-6 und 9 des angefochtenen Entscheids), die Strafzumessung (Dispositivziffern 3.1, 4.1 und 5), die Abweisung der Genugtuungsforderung des Beschuldigten (Dispositivziffer 6), die Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände (Dispositivziffer 7.1), den Entscheid betreffend das beschlagnahmte Bargeld (Dispositivziffer 7.4), die Kontosperre (Dispositivziffer 7.5) und die Verwendung der