3.4. Die Oberstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer vorgängigen Berufungsantwort vom 22. Januar 2020 die Abweisung der Berufung. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 22. September 2020 zusammen mit dem Berufungsverfahren des Mitbeschuldigten B._____ (SST.2019.237) statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: