Weiter seien ihm gewisse beschlagnahmte Gegenstände auszuhändigen und die als Sicherheitsleistung hingegebenen Fr. 30'000.00 seien zurückzuerstatten. Sodann sei ihm für die erlittene Überhaft eine Genugtuung zuzusprechen. -3- 3.3. Mit vorgängig zur Berufungsverhandlung erstatteter Berufungsbegründung vom 3. Januar 2020 hielt der Beschuldigte grundsätzlich an seinen gestellten Anträgen fest, beantragte dazu abweichend jedoch, dass er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 250 Tagen und einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 110.00 zu verurteilen sei.