2. Mit Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 26. Oktober 2018 wurde das Verfahren in Bezug auf die mehrfache Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz infolge Verjährung eingestellt. Vom Vorwurf des Wuchers betreffend Anklageziffern 1.1, 1.7, 1.9, 1.11 und 1.13 sowie der Veruntreuung betreffend Anklageziffer 4.1 wurde der Beschuldigte freigesprochen. Im Übrigen wurde er gemäss Anklage schuldig gesprochen und dafür mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 110.00 sowie einer Busse von Fr. 1'000.00 bestraft. Weiter entschied es über die beschlagnahmten Gegenstände, das beschlagnahmte Bargeld sowie die Kontosperre.