Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Oberstaatsanwaltschaft erhob am 7. November 2016 Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Wuchers, mehrfacher, z.T. versuchter Nötigung, schwerer Körperverletzung, mehrfacher Veruntreuung, Raubs, gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Erschleichens eines Ausweises sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz. Sie beantragte, dass der Beschuldigte dafür zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und einer Busse von Fr. 2'000.00 zu verurteilen sei.