2 Art. 230 Abs. 3 StPO - Auch im Verfahren betreffend Entlassung aus der Sicherheitshaft während des erstinstanzlichen Verfahrens gemäss Art. 230 Abs. 3 StPO muss der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu einer kurzen Stellungnahme zum Haftentlassungsgesuch eingeräumt werden. - Dies gilt analog bei der Entlassung der beschuldigten Person aus dem vorzeitigen Strafvollzug, nachdem die StPO dafür kein eigenes Verfahren vorsieht. Aus dem Entscheid des Obergerichts, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 15. Februar 2017 i.S. Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen L.Q. (SBK.2017.26).